BGBl. Nr. 609/1975
609. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indonesien über Finanzhilfe
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDONESIEN ÜBER FINANZHILFE
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Die Regierung der Republik Indonesien wird die Österreichische Kontrollbank AG von sämtlichen Steuern und öffentlichen Abgaben freistellen, die ansonsten bei Abschluß oder Durchführung des in Artikel 1 erwähnten Darlehensvertrages in der Republik Indonesien erhoben würden.