BGBl. Nr. 612/1975
612. Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern
ZUSATZPROTOKOLL zum Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern, abgeschlossen in Rom am 14. März 1952
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung sowie Kontakte zwischen österreichischen und italienischen Forschern und Gelehrten fördern.