102. Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe samt Anlage und Vorbehalt der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE LEGITIMATION DURCH NACHFOLGENDE EHE
Kundmachung
BGBl. Nr. 102/1976× zu Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe×
Änderungen durch diese Kundmachung
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Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe
neu
§ 0↗RIS↗