BGBl. Nr. 186/1976
186. Kundmachung: Bezeichnung und Emblem des Internationalen Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF)
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. März 1976 betreffend die Bezeichnung und das Emblem des Internationalen Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, wird kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung und das Emblem des Internationalen Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF) von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.