BGBl. Nr. 187/1976
187. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der unschädlichen Beseitigung von Abfällen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. April 1976 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der unschädlichen Beseitigung von Abfällen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
„Die Regelung der unschädlichen Beseitigung von Abfällen fällt insoweit in die Zuständigkeit der Länder, als sie nicht in Angelegenheiten erfolgt, deren Regelung der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten ist.“