BGBl. Nr. 196/1976
196. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse samt Protokoll
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER DEN SCHUTZ VON HERKUNFTSANGABEN, URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN UND BENENNUNGEN LANDWIRTSCHAFTLICHER UND GEWERBLICHER ERZEUGNISSE
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 14neu
Artikel römisch vierzehn
Durch die Aufnahme von Bezeichnungen für Erzeugnisse unter den Schutz dieses Abkommens werden unbeschadet der Bestimmungen des Artikels römisch elf die in jedem der Vertragsstaaten bestehenden und künftigen Bestimmungen über die Einfuhr solcher Erzeugnisse nicht berührt.