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BGBl. Nr. 240/1976

kundgemacht 10.06.1976
240. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse samt Anlagen
ÜBEREINKOMMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS VOM 10. MAI 1974 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER DEN SCHUTZ VON HERKUNFTSANGABEN, URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN UND BENENNUNGEN LANDWIRTSCHAFTLICHER UND GEWERBLICHER ERZEUGNISSE
Kundmachung BGBl. Nr. 240/1976× zu Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Frankreich)

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Frankreich) neu