BGBl. Nr. 271/1976
271. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indonesien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Erziehung, Wissenschaft und Forschung
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK INDONESIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DER KULTUR, ERZIEHUNG, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 16neu
Artikel 16
Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Es tritt sechzig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.