BGBl. Nr. 271/1976
271. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indonesien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Erziehung, Wissenschaft und Forschung
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK INDONESIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DER KULTUR, ERZIEHUNG, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel 7
Die Vertragsstaaten erleichtern den Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaates die Benützung von Bibliotheken, Archiven, musealen Sammlungen sowie sonstigen wissenschaftlichen Institutionen.