BGBl. Nr. 301/1976
301. Bundesgesetz: Änderung des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951 und des Grundsatzgesetzes 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten
Bundesgesetz vom 9. Juni 1976, mit dem das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 und das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 38neu
Ausschuß der Parteien.
Paragraph 38,
Der Behörde steht bei Durchführung des Verfahrens ein Ausschuß der Parteien zur Beratung in wirtschaftlichen Fragen zur Seite. Die Behörde ist an die Beschlüsse des Ausschusses nicht gebunden.