BGBl. Nr. 376/1976
376. Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Libyschen Arabischen Republik
ABKOMMEN ÜBER WIRTSCHAFTLICHE, WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER LIBYSCHEN ARABISCHEN REPUBLIK
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Libyen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
ARTIKEL römisch vier
Zahlungen für alle Transaktionen im Rahmen dieses Abkommens erfolgen in Übereinstimmung mit den Devisenvorschriften jedes der beiden Staaten in frei konvertierbarer Währung.