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BGBl. Nr. 38/1976

kundgemacht 29.01.1976
38. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 16. Jänner 1976 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
Kundmachung BGBl. Nr. 38/1976×

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