Absatz eins,Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert:
- Litera abedeutet der Ausdruck „Brasilien“ die Föderative Republik Brasilien;
- Litera bbedeutet der Ausdruck „Österreich“ die Republik Österreich;
- Litera cbedeuten die Ausdrücke „ein Vertragstaat“ und „der andere Vertragstaat“, je nach dem Zusammenhang, Brasilien oder Österreich;
- Litera dumfaßt der Ausdruck „Person“ natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;
- Litera ebedeutet der Ausdruck „Gesellschaft“ juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden;
- Litera fbedeuten die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragstaates“ und „Unternehmen des anderen Vertragstaates“, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer in dem anderen Vertragstaat ansässigen Person betrieben wird;
- Litera gbedeutet der Ausdruck „zuständige Behörde“
- Ziffer einsin Brasilien: den Finanzminister, den Sekretär für Bundesfinanzen oder deren bevollmächtigte Vertreter;
- Ziffer 2in Österreich: den Bundesminister für Finanzen.