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BGBl. Nr. 480/1976

kundgemacht 07.09.1976 RIS↗
480. Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat
ABKOMMEN über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat
Kundmachung BGBl. Nr. 480/1976× zu Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien) neu § 0↗RIS↗
Art. 11neu
in Kraft ab 25.09.1976 · idF BGBl. Nr. 480/1976 Art. 11↗RIS↗

Artikel 11

Die Vertragsstaaten unterstützen im Rahmen des UNESCO-Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters vom 22. November 1950 den Austausch von Filmen, Büchern, Dokumentationsmaterial und anderen Publikationen auf den Gebieten der Kunst, der Wissenschaft, des Unterrichtswesens, der außerschulischen Jugenderziehung und der Erwachsenenbildung.