BGBl. Nr. 480/1976
480. Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat
ABKOMMEN über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Artikel 12
Die Vertragsstaaten unterstützen die direkte Zusammenarbeit zwischen ihren Bibliotheken und Archiven, insbesondere hinsichtlich der Auswertung jener Bestände, die sich auf die Geschichte des anderen Landes beziehen.