Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 480/1976

kundgemacht 07.09.1976 RIS↗
480. Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat
ABKOMMEN über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat
Kundmachung BGBl. Nr. 480/1976× zu Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien) neu § 0↗RIS↗
Art. 12neu
in Kraft ab 25.09.1976 · idF BGBl. Nr. 480/1976 Art. 12↗RIS↗

Artikel 12

Die Vertragsstaaten unterstützen die direkte Zusammenarbeit zwischen ihren Bibliotheken und Archiven, insbesondere hinsichtlich der Auswertung jener Bestände, die sich auf die Geschichte des anderen Landes beziehen.