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BGBl. Nr. 480/1976

kundgemacht 07.09.1976 RIS↗
480. Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat
ABKOMMEN über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat
Kundmachung BGBl. Nr. 480/1976× zu Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien) neu § 0↗RIS↗
Art. 15neu
in Kraft ab 25.09.1976 · idF BGBl. Nr. 480/1976 Art. 15↗RIS↗

Artikel 15

Die Vertragsstaaten ermutigen zur Durchführung von Gastspielen von Künstlern und Künstlerensembles nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsvorschriften. Ebenso ermutigen die Vertragsstaaten zur Teilnahme an internationalen Festspielen, die im anderen Lande stattfinden.