BGBl. Nr. 52/1976
52. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, Ertrag und vom Vermögen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN, ERTRAG UND VOM VERMÖGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ungarn)
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Art. 4neu
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