BGBl. Nr. 675/1976
675. Verordnung: Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. Oktober 1976 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker
Änderungen durch diese Kundmachung
Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker
neu
Art. 2 § 12neu
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