BGBl. Nr. 102/1977
102. Kundmachung: Die in Artikel 2 des Übereinkommens über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung erwähnte zuständige Behörde Italiens
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. Feber 1977 betreffend die in Art. 2 des Übereinkommens vom 26. September 1957 über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung erwähnte zuständige Behörde Italiens
Änderungen durch diese Kundmachung
Kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und Verzicht auf ihre Beglaubigung
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Anl. 1geändert
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