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BGBl. Nr. 102/1977

kundgemacht 02.03.1977
102. Kundmachung: Die in Artikel 2 des Übereinkommens über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung erwähnte zuständige Behörde Italiens
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. Feber 1977 betreffend die in Art. 2 des Übereinkommens vom 26. September 1957 über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung erwähnte zuständige Behörde Italiens
Kundmachung BGBl. Nr. 102/1977× zu Kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und Verzicht auf ihre Beglaubigung

Änderungen durch diese Kundmachung

Kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und Verzicht auf ihre Beglaubigung 1