BGBl. Nr. 168/1977
168. Vereinbarung über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen für den Schiffsverkehr in Passau-Donaulände und in Obernzell (Donau)
Vereinbarung über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen für den Schiffsverkehr in Passau-Donaulände und in Obernzell (Donau)
Änderungen durch diese Kundmachung
Grenzdienststelle (Schiffsverkehr) Passau-Donaulände, Obernzell (BRD)
neu
Art. 4neu
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