BGBl. Nr. 303/1977
303. Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz der Republik Österreich und dem Minister für öffentliche Gesundheit und Umweltschutz des Großherzogtums Luxemburg über die postpromotionelle Ausbildung luxemburgischer Ärzte in Österreich
ÜBEREINKOMMEN zwischen dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz der Republik Österreich und dem Minister für Öffentliche Gesundheit und Umweltschutz des Großherzogtums Luxemburg über die postpromotionelle Ausbildung luxemburgischer Ärzte in Österreich
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Die Österreichische Ärztekammer hat luxemburgischen Staatsangehörigen, die ihre turnusärztliche Ausbildung in Österreich absolviert und einen entsprechenden Erfolgsausweis gemäß Paragraph 2 e, oder Paragraph 2 f, des Österreichischen Ärztegesetzes vorgelegt haben, über Ansuchen zu bescheinigen, daß sie eine Ausbildung absolviert haben, die österreichische Staatsbürger zur Berufsausübung als praktischer Arzt oder Facharzt in Österreich berechtigt.