BGBl. Nr. 342/1977
342. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China über die wechselseitige Registrierung von Marken für Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden Staaten
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China über die wechselseitige Registrierung von Marken für Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden Staaten
Änderungen durch diese Kundmachung
Gewerblicher Rechtsschutz - Registrierung von Marken (China)
neu
Art. 1neu
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