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BGBl. Nr. 347/1977

kundgemacht 07.07.1977 RIS↗
347. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Amstetten
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1977 betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Amstetten
Kundmachung BGBl. Nr. 347/1977× zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Amstetten×

Änderungen durch diese Kundmachung

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Amstetten neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 08.07.1977 · idF BGBl. Nr. 347/1977 Art. 1↗RIS↗

Im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Amstetten errichtet.