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BGBl. Nr. 355/1977

kundgemacht 07.07.1977
355. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge betreffend die Soziale Sicherheit der Angestellten beim Amt des Vertreters in Österreich des Hochkommissärs der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM HOCHKOMMISSÄR DER VEREINTEN NATIONEN FÜR DIE FLÜCHTLINGE BETREFFEND DIE SOZIALE SICHERHEIT DER ANGESTELLTEN BEIM AMT DES VERTRETERS IN ÖSTERREICH DES HOCHKOMMISSÄRS DER VEREINTEN NATIONEN FÜR DIE FLÜCHTLINGE
Kundmachung BGBl. Nr. 355/1977× zu Soziale Sicherheit für Angestellte des Hochkommissärs für Flüchtlinge

Änderungen durch diese Kundmachung

Soziale Sicherheit für Angestellte des Hochkommissärs für Flüchtlinge neu