BGBl. Nr. 355/1977
355. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge betreffend die Soziale Sicherheit der Angestellten beim Amt des Vertreters in Österreich des Hochkommissärs der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM HOCHKOMMISSÄR DER VEREINTEN NATIONEN FÜR DIE FLÜCHTLINGE BETREFFEND DIE SOZIALE SICHERHEIT DER ANGESTELLTEN BEIM AMT DES VERTRETERS IN ÖSTERREICH DES HOCHKOMMISSÄRS DER VEREINTEN NATIONEN FÜR DIE FLÜCHTLINGE
Änderungen durch diese Kundmachung
Soziale Sicherheit für Angestellte des Hochkommissärs für Flüchtlinge
neu
Art. 12neu
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