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BGBl. Nr. 573/1977

kundgemacht 06.12.1977 RIS↗
573. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER PHILIPPINEN ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT
Kundmachung BGBl. Nr. 573/1977× zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen) neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 01.01.1978 · idF BGBl. Nr. 573/1977 Art. 2↗RIS↗

Artikel 2

Philippinische Staatsangehörige, die einen gültigen philippinischen Reisepaß besitzen, dürfen als Touristen oder zu geschäftlichen Zwecken über jede zugelassene Grenzkontrollstelle sichtvermerksfrei in das Gebiet der Republik Österreich einreisen und sich dort 2 Monate aufhalten.