BGBl. Nr. 687/1977
687. Verordnung: Feststellung der Eignung für die Verwendung im Höheren oder Gehobenen Dienst des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 21. Dezember 1977 betreffend die Feststellung der Eignung für die Verwendung im Höheren oder Gehobenen Dienst des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
Änderungen durch diese Kundmachung
V über die Eignung für den Höheren oder Gehobenen Dienst im BMAA
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§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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§ 5neu
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§ 6neu
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§ 7neu
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