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BGBl. Nr. 100/1978

kundgemacht 17.02.1978
100. Verordnung: Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Personalkreditvermittlung
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 1. Feber 1978 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Personalkreditvermittlung
Kundmachung BGBl. Nr. 100/1978× zu Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Personalkreditvermittlung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Personalkreditvermittlung neu
§ 6neu

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