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BGBl. Nr. 278/1978

kundgemacht 27.06.1978 RIS↗
278. Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen
Kundmachung BGBl. Nr. 278/1978× zu Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Unterstützung der Zollverwaltungen (USA) neu § 0↗RIS↗
Art. 9neu
in Kraft ab 03.07.1978 · idF BGBl. Nr. 278/1978 Art. 9↗RIS↗

Artikel 9

Kosten

Die Vertragsparteien verzichten untereinander auf jeden Anspruch auf Erstattung der sich aus der Durchführung dieses Abkommens ergebenden Kosten mit Ausnahme der Ausgaben für Sachverständige und Zeugen.