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BGBl. Nr. 322/1978

kundgemacht 13.07.1978
322. Verordnung: Befähigungsnachweis für die gebundenen Gewerbe der Technischen Büros auf bestimmten Fachgebieten
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 13. Juni 1978 über den Befähigungsnachweis für die gebundenen Gewerbe der Technischen Büros auf bestimmten Fachgebieten
Kundmachung BGBl. Nr. 322/1978× zu Befähigungsnachweis für die gebundenen Gewerbe der Technischen Büros auf bestimmten Fachgebieten×

Änderungen durch diese Kundmachung

Befähigungsnachweis für die gebundenen Gewerbe der Technischen Büros auf bestimmten Fachgebieten neu
§ 4neu

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