BGBl. Nr. 368/1978
368. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Vermögensberater
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 7. Juli 1978 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Vermögensberater
Änderungen durch diese Kundmachung
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Vermögensberater
neu
§ 5neu
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