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BGBl. Nr. 466/1978

kundgemacht 05.09.1978
466. Abkommen zwischen dem Generalkommissär des Hilfswerkes der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten und der österreichischen Bundesregierung über Privilegien und Immunitäten des Hauptquartiers in Wien
Abkommen zwischen dem Generalkommissär des Hilfswerkes der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten und der Österreichischen Bundesregierung über Privilegien und Immunitäten des Hauptquartiers in Wien
Kundmachung BGBl. Nr. 466/1978× zu Privilegien und Immunitäten des Hilfswerkes für Palästinaflüchtlinge

Änderungen durch diese Kundmachung

Privilegien und Immunitäten des Hilfswerkes für Palästinaflüchtlinge neu