BGBl. Nr. 466/1978
466. Abkommen zwischen dem Generalkommissär des Hilfswerkes der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten und der österreichischen Bundesregierung über Privilegien und Immunitäten des Hauptquartiers in Wien
Abkommen zwischen dem Generalkommissär des Hilfswerkes der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten und der Österreichischen Bundesregierung über Privilegien und Immunitäten des Hauptquartiers in Wien
Änderungen durch diese Kundmachung
Privilegien und Immunitäten des Hilfswerkes für Palästinaflüchtlinge
neu
Art. 1neu
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