Einladung von Fachleuten zur Teilnahme an Veranstaltungen,
BGBl. Nr. 586/1978
586. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung und Wissenschaft samt Anhang
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung und Wissenschaft
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 20neu
Artikel 20
Die Vertragsstaaten ermutigen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Filmwesens durch
- Ziffer eins
- Ziffer 2Austausch von Filmen, Aufzeichnungen, Programmen und Material,
- Ziffer 3Organisation von Filmwochen oder Filmtagen,
- Ziffer 4Zusammenarbeit der zuständigen Fachorganisationen.