BGBl. Nr. 586/1978
586. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung und Wissenschaft samt Anhang
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung und Wissenschaft
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Die Vertragsstaaten fördern den Erfahrungs-, Informations- und Publikationsaustausch zwischen Universitäten, Hochschulen und Institutionen der Grundlagenforschung, und erleichtern den Zugang zu solchen Informationen und Publikationen im Einklang mit innerstaatlichen Vorschriften.