BGBl. Nr. 599/1978
599. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Entschädigung bestimmter Vermögensverluste in Italien durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. November 1978 über die Aufhebung einiger Worte im § 2 des Bundesgesetzes über die Entschädigung bestimmter Vermögensverluste in Italien durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Entschädigung bestimmter Vermögensverluste in Italien
1
§ 2geändert
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