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BGBl. Nr. 99/1978

kundgemacht 17.02.1978
99. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Wärme-, Kälte- und Schallisolierer
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Jänner 1978 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Wärme-, Kälte- und Schallisolierer
Kundmachung BGBl. Nr. 99/1978× zu Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Wärme-, Kälte- und Schallisolierer×

Änderungen durch diese Kundmachung

Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Wärme-, Kälte- und Schallisolierer neu
§ 3neu

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