BGBl. Nr. 99/1978
99. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Wärme-, Kälte- und Schallisolierer
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Jänner 1978 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Wärme-, Kälte- und Schallisolierer
Änderungen durch diese Kundmachung
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Wärme-, Kälte- und Schallisolierer
neu
§ 3neu
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