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BGBl. Nr. 119/1979

kundgemacht 15.03.1979
119. Vereinbarung über die Wiederanwendung des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr und die Änderung seiner Art. 14 und 18
Vereinbarung über die Wiederanwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr Das Abkommen (BGBl. Nr. 453/1973) ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten. und die Änderung seiner Artikel 14 und 18
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Änderungen durch diese Kundmachung

Internationaler Straßenverkehr (UdSSR) 2