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BGBl. Nr. 19/1979

kundgemacht 16.01.1979
19. Vereinbarung zwischen dem Staatssekretär für Verkehr der französischen Republik und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich: Abweichung für Versuchszwecke, gemäß Rn. 2010 des ADR, betreffend die Beförderung von Kalkammonsalpeter mit einem Stickstoffgehalt von weniger als 28%
Vereinbarung zwischen dem Staatssekretär für Verkehr der französischen Republik und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich: ABWEICHUNG für Versuchszwecke, gemäß Rn. 2010 des ADR, betreffend die Beförderung von Kalkammonsalpeter mit einem Stickstoffgehalt von weniger als 28%
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