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BGBl. Nr. 238/1979

kundgemacht 06.06.1979
238. Übereinkommen (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen
ÜBEREINKOMMEN (Nr. 144) ÜBER DREIGLIEDRIGE BERATUNGEN ZUR FÖRDERUNG DER DURCHFÜHRUNG INTERNATIONALER ARBEITSNORMEN
Kundmachung BGBl. Nr. 238/1979× zu Übereinkommen (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen neu