BGBl. Nr. 32/1979
32. Kundmachung: Feststellung der zur Entscheidung im Sinn des § 36 des Mietengesetzes berufenen Gemeinden
Kundmachung der Bundesminister für Justiz und für Inneres vom 18. Jänner 1979, mit der die zur Entscheidung im Sinn des § 36 des Mietengesetzes berufenen Gemeinden festgestellt werden
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