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BGBl. Nr. 388/1979

kundgemacht 11.09.1979
388. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Dreieckmark-Dandlbachmündung“ und in einem Teil des Grenzabschnittes „Scheibelberg-Bodensee“ sowie über Befugnisse der Grenzkommission samt Anlagen
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Dreieckmark-Dandlbachmündung“ und in einem Teil des Grenzabschnittes „Scheibelberg-Bodensee“ sowie über Befugnisse der Grenzkommission
Kundmachung BGBl. Nr. 388/1979× zu Staatsgrenze Österreich – Deutschland (Grenzkommission)

Änderungen durch diese Kundmachung

Staatsgrenze Österreich – Deutschland (Grenzkommission) neu