BGBl. Nr. 153/1980
153. Verordnung: Einbeziehung der Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (Feuerwehrverbände) in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung für die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 29. März 1980 über die Einbeziehung der Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (Feuerwehrverbände) in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung für die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien
Änderungen durch diese Kundmachung
Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
neu
Art. 1neu
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