bedeutet der Ausdruck „Schaden“ Tod, Körperverletzung oder sonstige Gesundheitsbeeinträchtigung sowie Verlust oder Schädigung des Vermögens eines Staates oder einer natürlichen oder juristischen Person oder des Vermögens einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation;
BGBl. Nr. 162/1980
162. Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände samt Erklärung
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VÖLKERRECHTLICHE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN DURCH WELTRAUMGEGENSTÄNDE
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
ARTIKEL römisch eins
Im Sinne dieses Übereinkommens
- Litera a
- Litera bumfaßt der Ausdruck „Start“ den Startversuch;
- Litera cbedeutet der Ausdruck „Startstaat“
- Litera ieinen Staat, der einen Weltraumgegenstand startet oder dessen Start durchführen läßt,
- Sub-Litera, i, ieinen Staat, von dessen Hoheitsgebiet oder Anlagen ein Weltraumgegenstand gestartet wird;
- Litera dumfaßt der Ausdruck „Weltraumgegenstand“ die Bestandteile eines Weltraumgegenstandes sowie sein Trägerfahrzeug und dessen Teile.