Absatz eins,Dieses Protokoll liegt für die Mitgliedstaaten des Europarats, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, zur Unterzeichnung auf. Diese Staaten werden Vertragsparteien des Protokolls durch
- Litera aUnterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation, Annahme oder Zustimmung;
- Litera bUnterzeichnung mit Vorbehalt der Ratifikation, Annahme oder Zustimmung, wenn die Ratifikation, Annahme oder Zustimmung nachfolgt.