BGBl. Nr. 19/1980
19. Kundmachung: Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärungen der österreichischen Bundesregierung im Sinne des Artikels 25 und des Artikels 46 der in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. Dezember 1979 betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärungen der Österreichischen Bundesregierung im Sinne des Artikels 25 und des Artikels 46 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. Nr. 210/1958)
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