BGBl. Nr. 210/1980
210. Kundmachung: Abkürzung der Bezeichnung der Organisation für gewerbliches Eigentum des englischsprachigen Afrika
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. April 1980 betreffend die Abkürzung der Bezeichnung der Organisation für gewerbliches Eigentum des englischsprachigen Afrika
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Wort „ESARIPO“ als Abkürzung der Bezeichnung der Organisation für gewerbliches Eigentum des englischsprachigen Afrika von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.