BGBl. Nr. 222/1980
222. Vertrag über das gerichtliche Verfahren in Zivil- und Handelssachen zwischen der Republik Österreich und der Vereinigten Republik Tansania
VERTRAG ÜBER DAS GERICHTLICHE VERFAHREN IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VEREINIGTEN REPUBLIK TANSANIA
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
römisch fünf ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ARTIKEL 12
Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung dieses Vertrages ergeben sollten, sind im diplomatischen Wege zu bereinigen.