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BGBl. Nr. 263/1980

kundgemacht 27.06.1980
263. Verordnung: Befreiung von der handelsstatistischen Anmeldepflicht für Waren, die auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen zollfrei abgefertigt werden
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Juni 1980 über die Befreiung von der handelsstatistischen Anmeldepflicht für Waren, die auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen zollfrei abgefertigt werden
Kundmachung BGBl. Nr. 263/1980× zu Handelsstatistische Anmeldepflicht - Befreiung für zollfreie Waren

Änderungen durch diese Kundmachung

Handelsstatistische Anmeldepflicht - Befreiung für zollfreie Waren neu