BGBl. Nr. 263/1980
263. Verordnung: Befreiung von der handelsstatistischen Anmeldepflicht für Waren, die auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen zollfrei abgefertigt werden
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Juni 1980 über die Befreiung von der handelsstatistischen Anmeldepflicht für Waren, die auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen zollfrei abgefertigt werden